Befahrungsregeln

Pegelinfo
Pegeltelefone Kocher

Gaildorf (Landkreis Schwäbisch Hall): Telefon: +49 7971 19700

Kocherstetten (Hohenlohekreis): Telefon: +49 7940 2590

Stein am Kocher (Landkreis Heilbronn): Telefon: +49 6264 1464

Pegeltelefone Jagst

Elpershofen (Landkreis Schwäbisch Hall): Telefon +49 7952 5196

Dörzbach (Hohenlohekreis): Telefon +49 7937 203

Untergriesheim (Landkreis Heilbronn): Telefon +49 7136 4560

Aktuelle Pegel im Internet

http://www.hvz.baden-wuerttemberg.de

Befahrungsregeln

zu Jagst, Kocher und Nebenflüssen der Region Hohenlohe

Hinweis zu Pegelinformationen
 

Achtung, Pegelangaben der Hochwasserzentrale, an den Pegeltelefonen, sowie in Apps machen keine Aussage über die Befahrbarkeit eines Flusses für Paddler. Die staatlich betriebenen Pegel dienen zur Bewertung von Hochwassergefahr für das Umland und Bevölkerung, sowie der Schiffbarkeit bei Niedrigwasser. Diese Pegel sind nicht auf die Interessen von Paddlern ausgelegt und stellen nur eine Orientierungshilfe dar. Ein Fluss kann für Paddler Hochwasser haben, bevor  dieser offizielle „Meldewert“ erreicht ist. Ob ein Gewässermit einem Canadier oder Kajak befahren werden kann, hängt zudem mit dem eigenen Können, der persönlichen Konstitution und den Witterungsbedingungen zusammen. Empfohlene Pegelangaben in Flussführern, sind in unbekannten Gewässern, oder von ungeübten Paddlern unbedingt zu beachten. Im Zweifel ist es besser auf eine Befahrung zu verzichten. Sicherheit geht vor!


Stets aktuelle Informationen zu Befahrungsregeln und -verboten findest du auf der Website des Deutschen Kanu-Verbands.


Folgende Angaben haben den Stand April 2024: (Quelle: Website des Deutschen Kanu-Verbands)


Kocher
km 127.3 bis km 62.0, gesamter Landkreis Schwäbisch Hall
Ganzjähriges Befahrungsverbot, wenn Pegel Kocherstetten unter 40cm (Es gilt der Pegelstand um 7 Uhr morgens Normalzeit (= 8 Uhr Sommerzeit, Pegel Kocherstetten zeigt nur Normalzeit an) des Vortags der Fahrt

km 98.3 bis km 88.3, Wehr Westheim bis Schwäbisch Hall
1.3.-1.7. Befahrungsverbot, übrige Zeit erlaubt

km 69.0 bis km 68.6, Wehr Braunsbach bis Einmündung Mühlkanal
Ganzjähriges Befahrungsverbot, wenn Pegel Kocherstetten unter 60cm

km 62.0 bis km 23.1, gesamter Landkreis Hohenlohe
Befahrungsverbot, wenn Kocherpegel Kocherstetten unter 40cm, Ausleitungsstrecken an Kraftwerken: Befahrungsverbot bei Pegel unter 60cm

km 33.7 bis km 27.5, zwischen Sindringen und Ohrnberg
15.1.-15.9. Befahrungsverbot, übrige Zeit erlaubt

km 21.2 bis kn 0.0
Sperrung von Wasserausleitungsstrecken und Kanälen unterhalb km 21,2 Kochersteinsfeld beachten

km 3.4 bis km 0.0
Hagenbacher Wehr bis zur Neckarmündung
Befahrungsverbot, wenn Pegel Neuenstadt-Stein unter 1,10m

Jagst
km 131.6 bis km 90.9, Heldenmühle Crailsheim bis Unterregenbach
1.6.-15.9. Befahrungsverbot, übrige Zeit erlaubt

km 90.9 bis km 70.5, Wehr Unterregenbach bis Dörzbach
15.2.-15.9. Befahrungsverbot, übrige Zeit bis Berlingen (46,4) nur, wenn Pegel Dörzbach (Tel. 07937/203) über 40cm und auf Teilabschnitten mit Wasserableitung im Bereich von Flusskraftwerken, wenn Pegel über 60cm

km 70.4 bis km 46.1
Befahrung nur erlaubt, wenn Pegel Dörzbach über 40 cm und auf Teilabschnitten mit Wasserableitung im Bereich von Flusskraftwerken, wenn Pegel über 60 cm

km 46.1 bis km 0.0, Berlichingen bis Mündung
ganzjähriges Befahrungsverbot, wenn Pegel Dörzbach/Jagst unter 40 cm und auf Teilabschnitten mit Wasserableitung im Bereich von Flusskraftwerken, wenn Pegel über 60 cm

km 33.4 bis km 25.7, Fußgängersteg in Widdern bis Brücke Möckmühl
15.2.-15.9. Befahrungsverbot, übrige Zeit Befahrungsverbot, wenn Pegel Dörzbach/Jagst unter 40 cm

km 13.0 bis km 0.0, Wehr Neudenau bis Mündung
15.2.-15.9. Befahrungsverbot, übrige Zeit Befahrungsverbot, wenn Pegel Dörzbach/Jagst unter 40 cm

Bühler
km 20.8 bis km 0.0, Eschenau - Mündung

Naturschutz beim Kanusport an Flüssen
Die Einhaltung von Befahrungsbeschränkungen versteht sich von selbst. Erlaubt jedoch ein paar zusätzliche Empfehlungen, damit wir noch lange diesen schönen Sport ohne weitere Verbote an unseren heimischen Flüssen ausüben können:

  • Vermeidet die Befahrung an Feiertagen, an denen mit hohem Bootsverkehr insbesondere durch Bootsverleiher zu rechnen ist (1. Mai, Chr. Himmelfahrt, Fronleichnam und Pfingsten).
  • Nicht aus Neugierde an Brutgelege oder Jungvögel heranfahren.
  • Insbesondere vor Brutwänden des Eisvogels nicht rasten!
  • Beachtet die Zufahrtsregelungen zu den Ein- und Ausstiegstellen. Viele Landwirte schätzen es nicht, wenn ihre landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Paddler niedergetreten werden.
  • Wildes Zelten ist verboten.
  • Möglichst in der Strömung fahren.
  • In Kurven immer außen aber nicht zu dicht am Ufer fahren.
  • Haltet die Rastplätze entlang des Flusslaufes sauber, und nehmt euren Müll mit!
  • Achtet auf Angler und deren Gerätschaften.

Vielen Dank

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